Ihre Herausforderung

NIS2 & DSGVO —
Compliance ohne Panik.

Neue Anforderungen, kurze Fristen, persönliche Haftung der Geschäftsführung. Wir bringen Ihre Technik und Dokumentation auf den Stand, den Behörden und Versicherungen erwarten.

€ 10 Mio.
maximales Bußgeld nach NIS2 für nicht konforme Unternehmen
GF-Haftung
persönliche Verantwortung nach NISG — auch ohne Vorsatz
72 Std.
Meldefrist bei Sicherheitsvorfällen nach NIS2
Was auf dem Spiel steht

NIS2 ist kein Papiertiger mehr.

01

Erweiterte Betroffenheit

NIS2 erfasst deutlich mehr Unternehmen als die alte NIS-Richtlinie. Viele KMU sind betroffen, ohne es zu wissen — besonders als Zulieferer kritischer Branchen.

02

Fehlende Dokumentation

Technische Maßnahmen reichen nicht. Wer sie nicht nachweisen kann — durch Richtlinien, Protokolle, Nachweise — gilt rechtlich als ungeschützt.

03

Lieferkettenrisiko

Großkunden fordern zunehmend Nachweise über Ihre IT-Sicherheit. Wer nicht liefern kann, verliert Aufträge — lange bevor eine Behörde klingelt.

So hilft Solutionbox

Compliance, die man nicht täglich denken muss.

NIS2 & DSGVO-Beratung

Wir prüfen Ihre aktuelle Situation, identifizieren Lücken und erstellen einen konkreten Maßnahmenplan — mit Prioritäten und realistischen Fristen.

Technische & organisatorische Maßnahmen

Richtlinien, Notfallpläne, Zugriffskonzepte, Schulungen — alles was Sie für den Nachweis brauchen. Vollständig, verständlich, audit-sicher.

Laufende Compliance-Begleitung

Gesetze ändern sich. Wir bleiben für Sie am Ball — Jährliche Reviews, Updates der Dokumentation, Vorbereitung auf Audits.

Warum Solutionbox

Compliance auf gutachterlichem Niveau.

NIS2 und DSGVO sind Haftungsthemen — hier zählt Fachkompetenz, die vor Behörden und Gericht Bestand hat. Bei Solutionbox begleitet Sie mit Martin Höck ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Informationstechnologie. Sie erhalten Beratung auf gutachterlichem Niveau — und die Technik zur Umsetzung gleich mit dazu.

Das schließt den EU AI Act ein: Wir bewerten Ihre KI-Projekte, klassifizieren Risiken und schaffen die nötigen Governance-Regeln — rechtssicher nach DSGVO und AI Act.

Technik und Recht aus einer Hand, betreut von unseren Teams in Salzburg, Linz und der Steiermark. Was die Beratung kostet, hängt vom Umfang ab — den Rahmen (einmalige Analyse, Umsetzungsprojekt oder laufende Betreuung) nennen wir transparent im kostenlosen Erstgespräch.

Ihr Compliance-Vorsprung

  • Gerichtlich zertifizierter IT-Sachverständiger im Haus
  • NIS2-Betroffenheits- & Gap-Analyse
  • DSGVO: externer Datenschutzbeauftragter möglich
  • EU AI Act: KI-Governance & Risikoklassifizierung
  • Technische Umsetzung (Firewall, Backup, XDR) inklusive
  • Gerichtsverwertbare IT-Gutachten

Sind Sie NIS2-konform — und wissen Sie es sicher?

Wir machen einen kostenlosen Kurzcheck in 30 Minuten.

Kostenloses Erstgespräch
Häufige Fragen

Das fragen Interessenten oft

Was ist die NIS2-Richtlinie und wen betrifft sie in Österreich?

NIS2 ist die EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, in Österreich über das NISG umgesetzt. Betroffen sind mittlere und große Unternehmen in 18 Sektoren sowie deren Zulieferer.

Was ist der Unterschied zwischen NIS2 und DSGVO?

Die DSGVO schützt personenbezogene Daten, NIS2 die Cybersicherheit kritischer und wichtiger Einrichtungen. Viele Unternehmen sind von beidem betroffen.

Was kostet eine NIS2- oder DSGVO-Beratung?

Die Kosten richten sich nach Umfang: einmalige Betroffenheits- und Gap-Analyse, Umsetzungsprojekt oder laufende Betreuung als Monatspauschale. Den Rahmen nennen wir vorab. Am besten klären wir das in einem kostenlosen Erstgespräch – rufen Sie uns an unter +43 (0)662 243316-0 oder vereinbaren Sie einen Termin.

Was bedeutet der EU AI Act für unser Unternehmen?

Der AI Act reguliert den KI-Einsatz risikobasiert: KI-Systeme müssen klassifiziert, dokumentiert und mit Governance-Regeln betrieben werden. Wir bewerten Ihre KI-Projekte und schaffen die nötigen Richtlinien.

Was bringt ein gerichtlich zertifizierter IT-Sachverständiger?

Unabhängige, gerichtsverwertbare Bewertungen und Beratung auf gutachterlichem Niveau. Mit Martin Höck steht ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für IT im Haus – ein Vertrauensvorsprung bei Haftungs- und Compliance-Fragen.